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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 15 Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 14.09.2023 gefassten Beschlüsse

In der 15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 14.09.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 40/15/23

Verwaltungskostensatzung der Stadt Greußen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731),) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 14. September 2023 das Folgende:

1.

Die Verwaltungskostensatzung der Stadt Greußen.

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. LG 41/15/23

Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2-60000-95000-999

Auf Grundlage des § 80 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 14. September 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. Zuwendungsbescheid des Landes Thüringen vom 09.06.2023, aus dem Klimapakt lt. § 8 Abs 2 ThürKlimaG, auf der Haushaltsstelle 2/60000.95000/999 – Sanierung Verwaltungsgebäude, hier: Heizungsanlage in Höhe von 31.572,80 EUR.

2.

Gem. Zuwendungsbescheid sind nicht verauslagte Mittel über die Rücklagen in das Jahr 2024 zu übertragen. Mit der Haushaltsplanung für 2024 sind ggf. erforderliche Mehrbedarfe über die Zuwendungssumme hinaus zu planen und in den Haushalt einzustellen.

Beschluss Nr. LG 46/15/23

Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenoberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung in der Straße „Schleifweg“ der Gemarkung Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) und § 7 der Satzung der Stadt Greußen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.11.2006 beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 14. September 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat der Stadt Greußen beschließt hiermit die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenoberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung in der Straße „Schleifweg“ in der Gemarkung Greußen für den Bereich von der Einmündung Neustadt bis zum Abzweig in Richtung Bundesstraße 4.

2.

Der Lageplan mit Kennzeichnung des entsprechenden Bereiches (1. Bauabschnitt) ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr. 47/15/23

Bauprogramm/ Teilstreckenausbau des Gehweges in der Straße Kirchengler Zinsweg in der Gemarkung Kirchengel sowie in der Straße Zinsweg in der Gemarkung Westerengel

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 14. September 2023 das Folgende:

1.

Den Teilstreckenausbau für die betreffgegenständliche Maßnahme gemäß des diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplanes.

2.

Das Bauprogramm der Stadt Greußen für den Bereich des Zinsweges in der Gemarkung Westerengel sowie des Kirchengler Zinsweges in der Gemarkung Kirchengel.

Beschluss Nr. 48/15/23

Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung in der Straße Kirchengler Zinsweg in der Gemarkung Kirchengel sowie in der Straße Zinsweg in der Gemarkung Westerengel

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) und § 7 der Satzung der Stadt Greußen über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.11.2006 beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 14. September 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat der Stadt Greußen beschließt hiermit die Kostenspaltung für die Erneuerung der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung in der Straße Kirchengler Zinsweg in der Gemarkung Kirchengel sowie in der Straße Zinsweg in der Gemarkung Westerengel

2.

Der Lageplan mit Kennzeichnung des entsprechenden Bereiches (1. Bauabschnitt) ist Bestandteil des Beschlusses.

Greußen, 10.10.2023

gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen