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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Sonstige Behörden, Körperschaften, Verbände etc.

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsvermessung

In der Gemeinde Greußen, Gemarkung Greußen, Flur 1,

wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt.

Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsvermessung betroffen:

59/1

Lagebezeichnung: Neustadt 68

Die Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze liegt

vom 02.09.2024 - 04.10.2024

in den Räumen der

Vermessungsstelle Wilke,

Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen

(Mo-Fr von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr)

während der angegebenen Zeiten für die Beteiligten zur Einsicht aus. Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Absprache unter Tel. 03632-6679890 möglich.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften, Grenzfeststellungsverträge und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

SDH, den 29.07.2024

Peter Wilke, ÖbVI