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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Sonstige Behörden, Körperschaften, Verbände etc.

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung über die Fortführung desLiegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52071920 fortgeführt.

Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung Niederspier,

Flur 1, Flurstück/e: 31/1 (alt; 31/3 (neu)

Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 31 Fall 1 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte

vom 28.08.2024 bis 27.09.2024

in der Zeit

Sprechzeiten der Zweigstelle Artern:

Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Fr 08:00 - 12:00 Uhr, und nach Vereinbarung

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern

Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 23.07.2024

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Referat Datenführung

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche