Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52071920 fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
| Gemarkung Niederspier, Flur 1, Flurstück/e: 31/1 (alt; 31/3 (neu) |
Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 31 Fall 1 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
| vom 28.08.2024 bis 27.09.2024 |
in der Zeit
| Sprechzeiten der Zweigstelle Artern: |
| Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Fr 08:00 - 12:00 Uhr, und nach Vereinbarung |
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem
| Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern |
Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 23.07.2024
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Referat Datenführung
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche