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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 7. Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses der Stadt Greußen am 14.08.2025 gefassten Beschlüsse

In der 7. Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses der Stadt Greußen am 14.08.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. WBA 2/7/25

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Grüningen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 7. Sitzung am 14.08.2025 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 04.06.2025, zum Neubau eines Einfamilienhauses, wird hergestellt.

2.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss Nr. WBA 3/7/25

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Umbau und zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes Netto in der Flattigstraße in Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 7. Sitzung am 14.08.2025 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 13.06.2025, zum Umbau und der Erweiterung des Netto-Marktes in Greußen, wird hergestellt.

2.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Greußen, 06.10.2025

Gez. Abicht

Bürgermeister