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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“ der Stadt Greußen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“ der Stadt Greußen beschlossen und das gesetzlich erfor- derliche Planverfahren damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit be- kannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung:

Die EDEKA Handelsgesellschaft Hessenring mbH beabsichtigt, den vorhandenen Lebensmittel-Vollsortimenter „Am Helbeeck“ abzubrechen und einen entsprechenden Ersatzneubau in zeitgemäßer Bauweise unter Erfüllung der heutigen Anforderungen an kundenorientiertes Einkaufen zu errichten.

Der bestehende Markt wurde im Jahr 1993 errichtet und erfüllt heutige Anforderungen nicht mehr. Am Standort soll eine Flächenneuordnung stattfinden. Hierzu soll als Erstes der Gebäudeteil mit den vermieteten Ladenflächen abgerissen und unter Zunahme der südlichen Parkflächen der neue Edeka-Markt errichtet werden. Der alte Markt bleibt während der gesamten Bauphase geöffnet. Nach Fertigstellung des neuen Marktes soll dann der Abriss des alten Marktes stattfinden und an dessen Stelle neue Parkflächen entstehen.

Das Planverfahren zur Aufstellung 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 12/2007 „Am Helbeeck“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Planunterlagen zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit vom 20.10.2025 bis 24.11.2025 auf der Internetseite der Landgemeinde Stadt Greußen unter der Adresse:

https://www.landgemeinde-greussen.de/bekanntmachungen/index.php

gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung Greußen, Zimmer 14, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: an poststelle@lg-greussen.de).

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich an die Landgemeinde Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

gez. Abicht

Bürgermeister