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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen wurde mit Beschluss Nr. 63/15/20 vom 15.12.2020 durch den Stadtrat der Stadt Greußen eingeleitet.

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) beschlossen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Dieser Beschluss wir hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsstandortes in der Lindenstraße.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung nebst Anlagen und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom 20.10.2025 bis 24.11.2025 öffentlich im Internet unter der Adresse:

http://www.landgemeinde-greussen.de/bekanntmachungen/index.php

zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung Greußen, Zimmer 14, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-greussen.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Greußen unberücksichtigt bleiben können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Gutachten, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht bereitstehen, gehören neben der Begründung:

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Umweltbericht vom Ingenieurbüro Kuntzsch GmbH aus 01109 Dresden - Stand Mai 2024 mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter,

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Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes der BBE Handelsberatung GmbH aus 99084 Erfurt

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Schallimmissionsprognose der Firma Schwarz Schallschutz aus 99097 Erfurt - Stand April 2025

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Gutachten zur Stand- und Bruchsicherheit der 3 auf dem Grundstück befindlichen Rotbuchen der Firma BaumPartner aus 99087 Erfurt - Stand März 2024

Des Weiteren werden die umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die bereits im Planverfahren zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung abgegeben wurden, mit veröffentlicht.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Abicht

Bürgermeister