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Landgemeindebote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 26.08.2025 gefassten Beschlüsse

In der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 26.08.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. HA 29/10/2025

Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2024 in der Haushaltsstelle 2.63016.94000

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 26. August 2025 das Folgende:

Die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.63016.94000 für die Vergabe von Bauleistungen, zur Instandsetzung der Kirchengler Straße im Ortsteil Holzengel in Höhe von 25.000,00 €.

Greußen, den 06.10.2025

gez. Abicht

Bürgermeister