Aus gegebenen Anlass informiert die Stadtverwaltung Greußen über die Straßenreinigungspflicht.
Die Straßenreinigungspflicht hat das Ziel, öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze sauber und sicher zu halten. Die Straßenreinigungspflicht wurde in der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Greußen auf die Anwohner übertragen. Angaben zu dem örtlichen Umfang, Zeitraum und Häufigkeit der Reinigungsarbeiten entnehmen Sie den §§ 5-8 der anhängigen Satzung.
Die regelmäßige Säuberung der Verkehrsflächen und Gehwege vor dem eigenen Grundstück; die Beseitigung von Laub, Schmutz, Unrat und sonstigen Verunreinigungen (wie bspw. Unkraut); sowie die Schnee- und Eisbeseitigung innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Streuen bei Glätte wurde hier geregelt, siehe §§ 9 und 10 der Straßenreinigungssatzung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. D. Schmidt