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Landgemeindebote
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
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Digitalisierung der Verwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck an der verwaltungsseitigen Digitalisierung gearbeitet. Nach dem OZG -Onlinezugangsgesetz- sind der Bund und die Länder verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Das Ziel ist, dass Sie als Bürger über diverse Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten.

Die schnelle und möglichst flächendeckende Nachnutzung bereits entwickelter Onlineleistungen durch thüringische Kommunen soll Ihnen eine unkomplizierte Beantragung von zu Hause aus ermöglichen.

Die Stadtverwaltung Greußen bietet Ihnen als Bürger und Unternehmer vor Ort bereits in folgenden Bereichen schnelle Onlineleistungen an:

  • Personenstandsurkunden (Ehe, Sterbe, Geburt, Lebenspartnerschaft)
  • Hundanmeldungen- und -abmeldungen, inkl. Steuer
  • SEPA-Lastschrift
  • Anderweitige Straßennutzung nach Thüringer Straßengesetz und/oder StVO (vormals Sondernutzung nach §18 ThürStrG) über die Homepage des Landratsamtes Kyffhäuserkreis

Für den Bereich Standesamt konnte bereits ein vollendetes Onlineprozedere erarbeitet und implementiert werden. Das heißt, Sie als Bürger können ganz bequem von zu Hause aus Anträge im Bereich Ehe, Sterbe, Geburt, Lebenspartnerschaft beantragen und auch online bezahlen. Der Weg zum Amt kann ganz entfallen.

Für den Bereich Ordnungsverwaltung konnten wir die Antragsstrecke Hund online fertig stellen und für die Finanzverwaltung den SEPA-Lastschrift-Antrag.

Die genannten Anträge finden Sie auf unserer Homepage http://www.landgemeinde-greussen.de/

gez. K. Sack

Sachbearbeiterin

Hauptverwaltung

gez. A. Knörig-Nohl

Standesbeamtin