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Landgemeindebote
Ausgabe 11/2024
Nichtamtlicher Teil
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Zustimmung Altersjubiläen

Werte Seniorinnen und Senioren,

in Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ohne Ihre Zustimmung keine Altersjubiläen mehr im Landgemeindegeboten der Stadt Greußen veröffentlicht werden dürfen.

Zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums ist es zwingend notwendig, dass Sie hierfür Ihre Zustimmung geben. Sollten Sie also auch weiterhin öffentliche Glückwünsche zu Ihrem Altersjubiläum im Landgemeindeboten der Stadt Greußen erhalten wollen, dann füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus und geben dieses im Einwohnermeldeamt der Stadt Greußen ab oder legen das Formular in den Briefkasten der Stadt Greußen.

A. Knörig-Nohl

Datenschutzbeauftragte

Aktive Zustimmung zur

Veröffentlichung meines Altersjubiläums

Hiermit willige ich

(Name, Vorname)

in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten:

Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum

durch die Stadtverwaltung Greußen ein.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgendem Zweck:

Veröffentlichung meines Altersjubiläums (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG) im Landgemeindeboten der Stadt Greußen

Dabei bestehen folgende Risiken für die betroffenen Personen:

  • Die personenbezogenen Daten werden einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbaren Landgemeindeboten bekannt.
  • Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, aber nach Drucklegung von begrenzter Wirkung. Druckexemplare verbleiben ggf. mit den Daten beim Empfänger.

Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiter-verarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Nach Verwendung für den oben genannten Zweck werden die Daten aus den datenverarbeitenden Systemen gelöscht. Sie befinden sich jedoch weiter in ggf. bereits in Umlauf gebrachten Druckexemplaren. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Meine Widerrufserklärung kann ich in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung Greußen, Einwohnermeldeamt richten.

Ort, Datum  — Unterschrift Name, Vorname