In der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 25.09.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. HA 34/11/25
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2025 in der Haushaltsstelle 2.46403.94001
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2 Juli 2024 (GVBl. S. 277) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 25. September 2025 das Folgende:
Die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.46403.94001 für die Vergabe von Bauleistungen, zur Instandsetzung der Fassade am Gebäude der Kita Westerengel in Höhe von 12.000,00 €.
Beschluss Nr. HA 35/11/25
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2025 in der Haushaltsstelle 2.63013.94000
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2 Juli 2024 (GVBl. S. 277) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 25. September 2025 das Folgende:
Die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.63013.94000 für die Vergabe von Bauleistungen in der Ottenhäuser Str. in Höhe von 25.000,00 €.
Greußen, 04.11.2025
gez. Abicht
Bürgermeister