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Landgemeindebote
Ausgabe 12/2023
Nichtamtlicher Teil
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Kinderreisepass

Sehr geehrte Eltern,

wir bitten zu beachten, dass ein Kinderreisepass nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt und nur für Kinder ausgestellt werden kann, welche das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Passgesetz wird zum 01. Januar 2024 geändert und der Kinderreisepass abgeschafft.

Die Verlängerung, Aktualisierung oder Neuausstellung von Kinderreisepässen ist ab dem 01. Januar 2024 unzulässig.

Wichtig! Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiterhin gültig.

gez. A.S. Schulze

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt