In der 9. Sitzung des Wirtschafts- und Bausschusses der Stadt Greußen am 27.11.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. WBA 7/10/25
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 9. Sitzung am 27.11.2025 das Folgende
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 20.10.2025, zum Neubau eines Wohnhauses, wird hergestellt. |
| 2. | Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt |
Beschluss Nr. WBA 8/10/25
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Wohncontainers
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 9. Sitzung am 27.11.2025 das Folgende
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 30.10.2025, zur Errichtung eines Wohncontainers, wird hergestellt. |
| 2. | Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. |
Beschluss Nr. WBA 9/10/25
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Nebengebäudes
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 9. Sitzung am 27.11.2025 das Folgende
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid vom 17.10.2025, zur Errichtung eines Nebengebäudes, wird hergestellt. |
| 2. | Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. |
Greußen, 01.12.2025
gez. Abicht
Bürgermeister