In der 1. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Greußen am11.07.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. HA 02/01/24
Verwaltungsvereinbarung mit dem Kyffhäuserkreis über die Herstellung der Nebenanlagen im Zuge der Straßensanierung an der Kreisstraße K11 - Ortslage Feldengel -, Bauabschnitt 2024
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Februar 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im nicht öffentlichen Teil seiner 1. Sitzung am 11. Juli 2024 das Folgende:
| 1. | Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der finanziellen Beteiligung an der Straßenbaumaßnahme an der Kreisstraße K11 - Ortslage Feldengel -, Bauabschnitt 2024, durch Übernahme der Kosten für die Leistung „Herstellung der Nebenanlagen“ zu. |
| 2. | Die voraussichtlichen Kosten zur Herstellung der Nebenanlagen betragen lt. Angebot des Ingenieurbüro Bach GmbH vom 04.12.2023 sowie der vorliegenden Kostenschätzung vom 05.12.2023 voraussichtlich 82.710,26 € brutto. |
| 3. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit den Grundlagen zu Ziffer 1 und 2 mit dem Kyffhäuserkreis abzuschließen. |
Greußen, 12.11.2024
gez. Abicht
Bürgermeister
Stadt Greußen