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Landgemeindebote
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

zur Auslegung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung 2024/2025

Der Jugendhilfeausschuss hat den Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen.

Gemäß § 20 ThürKigaG ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, eine bedarfsentsprechende Kindertagesbetreuung nach § 2 ThürKigG vorzuhalten. Ein entsprechender Bedarfsplan ist rechtzeitig und regelmäßig anzufertigen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dieser Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Kyffhäuserkreises, mit dem Stichtag 1. März des vorangegangenen Kindergartenjahres, die Einrichtungen und die jeweilig zur Verfügung stehenden Plätze aus.

Dieser Bedarfsplan kann in der Zeit

zu den Sprechzeiten der Stadt Greußen

Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 13a

Hauptamt, Zi. 16, Frau Koch

eingesehen sowie unter dem Link

https://www.kyffhaeuser.de/daten/uploads/kitaplan-2024-2025_final.pdf. aufgerufen werden.