Der Jugendhilfeausschuss hat den Bedarfsplan für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Landkreis in seiner Sitzung am 23.09.2024 beschlossen.
Gemäß § 20 ThürKigaG ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, eine bedarfsentsprechende Kindertagesbetreuung nach § 2 ThürKigG vorzuhalten. Ein entsprechender Bedarfsplan ist rechtzeitig und regelmäßig anzufertigen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dieser Bedarfsplan weist für die Gemeinden des Kyffhäuserkreises, mit dem Stichtag 1. März des vorangegangenen Kindergartenjahres, die Einrichtungen und die jeweilig zur Verfügung stehenden Plätze aus.
Dieser Bedarfsplan kann in der Zeit
zu den Sprechzeiten der Stadt Greußen
Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 13a
Hauptamt, Zi. 16, Frau Koch
eingesehen sowie unter dem Link
https://www.kyffhaeuser.de/daten/uploads/kitaplan-2024-2025_final.pdf. aufgerufen werden.