In der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 07.11.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. LG 18/03/24
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
| 1. | Gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 19 ThürKO beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil 1) und den textlichen Festsetzungen (Teil 3) in der Fassung vom September 2024 als Satzung. |
| 2. | Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ wird gebilligt. |
| 3. | Die Satzung bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Genehmigung ist zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschluss Nr. LG 19/03/24
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur 1. Änderung des VBP Nr. 12/2007 „Am Helbeeck“. Der Einleitungsbeschluss gilt gleichzeitig als Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. |
| 2. | Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Ersatzneubaus für einen Edeka-Vollsortimenter mit Shopfläche Am Helbeeck, auf den Flurstücken 2342/269, 2343/269, 270, 271, 272, 273 und 274/2 der Flur 6 der Gemarkung Greußen. |
| 3. | Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch eine zweiwöchige öffentliche Auslegung des Planvorentwurfes erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. |
| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss Nr. LG 26/03/24
Ergänzende Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Belange zur Entwurfsfassung vom April 2024 zum Bebauungsplan Nr. 02/2021 - Wohnbaufläche „Im Schleifweg“ der Stadt Greußen
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die Abwägung der im Rahmen der vom 24.06.2024 bis zum 26.07.2024 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der vom 21.06.2024 bis zum 26.07.2024 eingegangenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. |
| 2. | Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Greußen sind Bestandteil des ergänzenden Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| 3. | Der Inhalt der Abwägungstabelle mit Beschluss vom 06.07.2023 (Beschluss-Nr. LG/22/14/23) zu den vom 07.11.2022 bis zum 08.12.2022 eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der vom 26.09.2022 bis zum 28.10.2022 eingegangenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung bleibt davon unberührt und wird hiermit noch einmal bestätigt. |
Beschluss Nr. LG 27/03/24
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) „Windpark Kirchengel“
Aufgrund der §§ 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB sowie § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
| 1. | Die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Kirchengel“. Der Einleitungsbeschluss gilt gleichzeitig als Aufstellungsbeschluss. |
| 2. | Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der aktuelle Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans maßgebend. |
| 3. | Das Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. |
| 4. | Planungsziel ist die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Kirchengel“. |
| 5. | Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss Nr. LG 28/03/24
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greußen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 07. November 2024 das Folgende:
| 1. | Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greußen. |
| 2. | Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. |
Beschluss Nr. LG 29/03/24
Widmung einer Teilfläche der Herrenstraße, in der Gemarkung Greußen, Flur 1, als Parkplatz „Am Waidhof“ als Gemeindestraße
Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 7. Juli 2024 (GVBl. S. 277) und § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
Die Flurstücke, in der Gemarkung Greußen, Flur 1, Flurstücke 439/9, 40/8, 40/7, 47/3, 47/4, 43/1, 43/2, sowie Teilflächen des Flurstückes 40/5 werden gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Thüringer Straßengesetzes als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Beschluss Nr. LG 32/03/24
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2024 in der Haushaltsstelle 2.61001.95000.999
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 3. Sitzung am 7. November 2024 das Folgende:
1. | die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.61001.95000.999 für die Vergabe von Planungsleistungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Greußen in Höhe von 28.000,00 €. |
Greußen, den 10.12.2024
gez. Abicht
Bürgermeister