In der 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 30.11.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. HA 19/04/24
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2024 in der Haushaltsstelle 2.63013.94000.999
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 30. Oktober 2024 das Folgende:
1. | die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 02.63013.94000.999 für die Vorbereitungs- und Planungsleistungen zur Erneuerung der Nebenanlagen in der Ottenhäuser Straße im Ortsteil Greußen im Zuge der geplanten TLBV-Fahrbahnerneuerung in Höhe von 15.000,00 €. |
Greußen, den 10.12.2024
gez. Abicht
Bürgermeister