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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Die Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben, stellte beim Landratsamt Kyffhäuserkreis einen Antrag nach § 9 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) auf Erteilung eines Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen im am Standort in 99718 Greußen, Gemarkung Rohnstedt, Flur 5, Flurstück 187 und Flur 6, Flurstück 469/192 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen.

Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 (2) Nr. 1 i. V. m. § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Gemäß § 10 (4) BImSchG wird darauf hingewiesen, dass

1.

der Antrag auf Vorbescheid und die zugehörigen Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie der UVP-Bericht zum Vorhaben in der Zeit vom

22.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023

bei der Stadtverwaltung Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen, Sachbereich Bauverwaltung, Zimmer 14

Montag

9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 bis 12:00 Uhr

Freitag

7:30 bis 12:00 Uhr

und

im Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, Untere Immissionsschutzbehörde, Zimmer 1.45

Dienstag

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Montag,

Mittwoch

und Freitag

nach Absprache (Tel.: 03632/741-339)

und

im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de)

zur Einsicht ausliegen.

2.

etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich 21.04.2023 schriftlich zu erheben sind.

Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Spätere Klagemöglichkeiten bleiben davon unberührt.

3.

auf Verlangen der Einwender deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendung gegenüber dem Antragsteller und den beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden können, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 (2) der 9. BImSchV).

4.

bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Einwendungen), nach § 17 (1) ThürVwVfG derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner gilt, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, bei welchen die Angaben nach dem vorvorigen Satz nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen, können unberücksichtigt gelassen werden. Ebenso können gleichförmige Einwendungen insoweit unberücksichtigt gelassen werden, sofern Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angeben.

5.

rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen am 12.06.2023 um 10:00 Uhr im Bürgerhaus Großenehrich, Straße der DSF 2 in 99718 Greußen, OT Großenehrich, erörtert werden. Die Erörterung ist öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden.

6.

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

a)

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können; und

b)

die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

7.

durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten nicht erstattet werden können.

8.

diese Bekanntmachung auf der Homepage des Landratsamtes Kyffhäuserkreis (www.kyffhaeuser.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht wird. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Sondershausen, den 30.01.2023

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Die Landrätin

Hochwind-Schneider