In der 10. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Greußen am 10.11.2022, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. HA 43/10/22
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 67000.51000.200
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 10.11.2022 das Folgende:
| 1. | Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 67000.51000.200 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung OS Greußen“ in Höhe von 14.000,00 EUR. |
Begründung:
Der Ansatz in Höhe von 10.000,00 EUR ist nicht ausreichend, da im Zuge der Verkehrssicherungspflicht die Straßenbeleuchtung Instandgesetzt werden muss. Im Laufe des Jahres mussten mehrere Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Mehrausgabe soll durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 63000.51000.200 „Unterhaltung Straßen OS Greußen“ gedeckt werden. Die Ausgabe ist sachlich und zeitlich unabweisbar.
Beschluss Nr. HA 44/10/22
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 67000.51000.300
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 10.11.2022 das Folgende:
| 1. | Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 67000.51000.300 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung OS Großenehrich“ in Höhe von 12.200,00 EUR. |
Begründung:
Der Ansatz in Höhe von 20.000,00 EUR ist nicht ausreichend, da im Zuge der Verkehrssicherungspflicht die Straßenbeleuchtung Instandgesetzt werden muss. Im Laufe des Jahres mussten mehrere Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Mehrausgabe soll durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 63000.51000.300 „Unterhaltung Straßen OS Großenehrich“ gedeckt werden. Die Ausgabe ist sachlich und zeitlich unabweisbar.
Greußen, 06.02.2023
gez. Abicht
Bürgermeister
Stadt Greußen