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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 11. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Greußen am 17.01.2023 gefassten Beschlüsse

In der 11. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Greußen am 17.01.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. HA 46/11/23

Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 77100.55000

Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 17. Januar 2023 das Folgende:

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 77100.55000.999 „Haltung von Fahrzeugen - Bauhof“ in Höhe von 6.000,00 EUR.

Begründung:

Der Ansatz in Höhe von 50.000,00 EUR ist nicht ausreichend, da die Kraftstoffpreise im Jahr 2022 stark angestiegen sind. Des Weiteren waren mehr Reparaturen als geplant an Bauhoffahrzeugen nötig, da u.a. Neufahrzeuge, aufgrund von Lieferschwierigkeiten, verspätet an die Stadtverwaltung ausgeliefert worden. Die Ausgabe ist sachlich und zeitlich unabweisbar.

Beschluss Nr. HA 47/11/23

Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 67000.51000.200

Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO)) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 17. Januar 2023 das Folgende:

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 67000.51000.200 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung Greußen“ in Höhe von 800,00 EUR.

Begründung:

Der Ansatz in Höhe von 10.000,00 EUR ist nicht ausreichend, da im Zuge der Verkehrssicherungspflicht die Straßenbeleuchtung Instandgesetzt werden muss. Im Laufe des Jahres mussten mehrere Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Ausgabe ist sachlich und zeitlich unabweisbar.

Greußen, 06.02.2023

gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen