Werden Sie Teil unseres Teams. Bei der Stadt Greußen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst u.a.:
| - | Bearbeitung und Vollzug von Satzungsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ordnungswesen |
| - | Verkehrssicherungspflicht kommunaler Straßen und Bäume |
| - | Bewirtschaftung von kommunalen Liegenschaften (Jugendclubs, Vereine und Sportanlagen) |
| - | Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, Hunderegister, Fischereirecht |
| - | zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst |
| - | Gewässer 2. Ordnung |
Wir bieten:
| - | eine Vergütung in der EG 6 TVöD (VKA) |
| - | alternatives Entgeltanreizsystem sowie eine betriebliche Altersvorsorge |
| - | Fahrradleasing |
| - | 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr |
| - | umfassende Fortbildungsmöglichkeiten |
| - | eine selbständige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit |
| - | flexible Arbeitszeiten |
Wir erwarten:
| - | eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, oder eine vergleichbare Qualifikation mit der Bereitschaft, den Fortbildungslehrgang I (FL I) zu absolvieren |
| - | Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht, der StVO, im Straßenverkehrsrecht, im Tierschutzgesetz etc. |
| - | wünschenswert sind Erfahrungen in der Ordnungsverwaltung |
| - | Verhandlungs- und Argumentationsgeschick sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit |
| - | Teamfähigkeit sowie ein sicheres und bürgerfreundliches Auftreten |
| - | fundierte Kenntnisse im Umgang mit EDV |
| - | zeitliche Flexibilität entsprechend den dienstlichen Anforderungen |
| - | einen gültigen Führerschein der Klasse B |
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 22.03.2024 an die
Stadtverwaltung Greußen
Kennwort „Bewerbung Sachbearbeiter/ in Ordnungsverwaltung “
Bahnhofstraße 13a
99718 Greußen
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet, für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
gez. Abicht
Bürgermeister