In der 18. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Greußen am 26.10.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. HA/69/18/23
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2-46401-94001-201
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 18. Sitzung am 26. Oktober 2023 das Folgende:
| 1. | die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 02.46401.94001.201 „Kita Greußen - Risssanierung“ in Höhe von 13.702,46 €. |
Greußen, 06.02.2024
Gez. Abicht
Bürgermeister
Stadt Greußen