Titel Logo
Landgemeindebote
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der in der 16 Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 21.12.2023 gefassten Beschlüsse

In der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 21.12.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 51/16/23

Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2/57000.94000/999

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 21. Dezember 2023 das Folgende:

1.

die Bündelung - mittels überplanmäßiger Mittelbereitstellung - aller geplanten Mittel und Restmittel gem. Aufstellung „finanziellen Auswirkungen“ für das Freibad Greußen auf der Haushaltsstelle 2/57000.94000/999 zum Zweck der Übertragung in das Haushaltsjahr 2024.

Beschluss Nr. LG 52/16/23

Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2023 in der Haushaltsstelle 2/46403.94000/999

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 21. Dezember 2023 das Folgende:

1)

Die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 02/46403.94000/999 für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Kindertagesstätte Westerengel in Höhe von 70.000,00 €.

2)

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesamtkosten in Höhe von 80.000,00 EUR in das Haushaltsjahr 2024 auf der Haushaltsstelle 02/46403.94000/999 zu übertragen.

Beschluss Nr. LG 55/16/23

Berufung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahlen im Mai 2024

Gemäß § 4 Absatz 2 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530) zuletzt geändert durch Art. 1 Viertes ÄndG vom 24.5.2022 (GVBl. S. 283) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 21. Dezember 2023 das Folgende:

Herrn Kevin Mangana zum Wahlleiter und Frau Annett Knörig-Nohl zur Stellvertreterin des Wahlleiters für die Kommunalwahlen der Stadt Greußen am 26. Mai 2024 und einer ggf. stattfindenden Stichwahl am 09.06.2024 zu berufen. Im Falle einer abweichenden Terminierung gilt dieser Beschluss entsprechend.

Beschluss Nr. LG 58/16/23

Grundsatzbeschluss zur Fördermittelbeantragung und Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung im kommunalen Zusammenschluss mit den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 21. Dezember 2023 das Folgende:

A)

Der Bürgermeister wird beauftragt:

1.

Den Antrag auf Förderung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“, zu stellen (Anlage 1).

2.

Den Fördermittelantrag zu Nr. 1 in Form eines kommunalen Zusammenschlusses mit den Gemeinden der VG Greußen zu stellen.

3.

Die Umsetzung des Projektes als Antragsteller (Verbundkoordinator) wahrzunehmen. Hiermit übernimmt die Stadt Greußen die rechtsverbindliche Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens.

4.

Der Stadtrat stimmt der Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) zu. Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

5.

Die voraussichtlich entstehenden Kosten (Anlage 3) im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.

B)

Vor der Beauftragung eines Auftragnehmers zur Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung, im Falle eines positiven Bewilligungsbescheides, ist eine gesonderte Vereinbarung mit den Kooperationspartnern zu schließen. Diese Vereinbarung muss mindestens folgende Inhalte regeln:

-

Durchführung der Maßnahme

-

Kostenverteilung (gem. Kooperationsvereinbarung zur Antragstellung)

-

Zahlungspflicht und Abrechnung

-

Überwachung der Maßnahme und laufende Betreuung

Beschluss Nr. LG 59/16/23

Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau der Netzwerkinfrastruktur in der Kindertagesstätte Westerengel

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 16. Sitzung am 21. Dezember 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kyffhäuserkreis vertreten durch die Landrätin Frau Antje Hochwind-Schneider und der Stadt Greußen über den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur in der Kindertagesstätte Westerengel zu. Der Entwurf der Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage 1)

2.

Die Kostenberechnung ist Teil der Vereinbarung zu Nr. 1. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf eine Gesamtsumme i. H. v. 74.577,52 € brutto.

Greußen, 06.02.2024

Gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen