Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52020123 fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung Bliederstedt, Flur 3,
Flurstück/e: 104 (alt); 104/1, 104/2 (neu)
Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 13 Fall 1 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte
vom 19.02.2025 bis 18.03.2025
in der Zeit
| Sprechzeiten der Zweigstelle Artern | Mo - Do — Fr | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung |
in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern eingesehen werden (Tel.: +49 (361) 57-4184100).
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 08.01.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Referat 22, Datenführung
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche