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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 4 Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 12.12.2024 gefassten Beschlüsse

In der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 12.12.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 33/04/24

Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2024 in der Haushaltsstelle 2.63013.94000.999

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.63013.94000.999 für die Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Nebenanlagen in der Ottenhäuser Straße – L 2133 im Rahmen der Straßenbaumaßnahme des TLBV“ in Höhe von 92.000,00 €.

Beschluss Nr. LG 34/04/24

Außerplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2024 in der Haushaltsstelle 1.13000.52000.999

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 1.13000.52000.999 für den zusätzlichen Erwerb von Feuerwehrausrüstung in Höhe von 28.000,00 €.

Beschluss Nr. LG 35/04/24

Stellungnahme zum Ausbau der B4 bis Westerengel [VKE 5771.2] im Zuge der 1. Planänderung

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

Die Stellungnahme gem. Anlage 1 dieses Beschlusses als Einwendungen gegen den beschlussgegenständlichen Plan, gegenüber dem Landesverwaltungsamt, geltend zu machen.

Beschluss Nr. LG 36/04/24

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 36 BauGB zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten von Rindern in Otterstedt

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 BImSchG und § 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 10 Abs. 5 BImSchG i. V. m. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 15.11.2024, auf wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten von Rindern wird hergestellt.

2.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Beschluss Nr. LG 37/04/24

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zur nachträglichen Genehmigung

1.

der Änderung eines Einfamilienhauses

2.

zur nachträglichen Genehmigung einer Doppelgarage

3.

zum Neubau einer Doppelgarage

4.

zum Neubau einer Einfriedungsmauer in der Ottenhäuser Straße 19

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 30.10.2024 wird teilweise hergestellt.

2.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu den beschlussgegenständlichen Ziffern 1-3 erteilt.

3.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Einfriedungsmauer mit einer Höhe von 3 m, gem. Ziff. 4 des Beschlusses, wird nicht erteilt.

Beschluss Nr. LG 38/04/24

Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Ersatzneubaus (Garage) in der Robert-Koch-Straße 32 in Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

1.

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 07.11.2024, zum Ersatzneubau einer Garage, wird hergestellt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt

Beschluss Nr. LG 39/04/24

Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau des Brückenbauwerks am „Erlteich“ zwischen den Straßen Töpfermarkt und Altstadt

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 4. Sitzung am 12. Dezember 2024 das Folgende:

1.

Den Ersatzneubau der Brücke am „Erlteich“ zwischen den Straßen Töpfermarkt und Altstadt

2.

Die Durchführung eines Planerauswahlverfahrens.

3.

Die Beantragung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) für das Umsetzungsjahr 2026.

Greußen, 04.02.2025

gez. Abicht

Bürgermeister