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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Tourenplan Fäkalschlammentsorgung 2025

Sehr geehrte Kunden,

die Firma Weimann Umwelt - u. Kanaldienstleistung entsorgt im Auftrag des TAZ Helbe-Wipper im gesamten Verbandsgebiet den Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Abfuhrtermine für das Jahr 2025 sind aus der untenstehenden Übersicht zu entnehmen. Es erfolgt keine Benachrichtigung mehr per Zettel (Briefkasten)!

Wir bitten alle Kunden, unter Beachtung dieses Planes einen Entsorgungstermin mit der Fa. Weimann zu vereinbaren und Ihre Kläranlage bzw. abflusslose Grube abfahren zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich alle Grundstückseigentümer nach geltendem Satzungsrecht verpflichtet sind, den anfallenden Fäkalschlamm (d.h. den gesamten Inhalt der Kläranlage) einmal jährlich durch die Fa. Weimann entsorgen zu lassen.

Die eigenmächtige Beauftragung anderer Entsorgungsfirmen, das selbständige Entleeren des Schlammes oder die bloße Entsorgung von Teilmengen ist unzulässig.

Abweichungen vom jährlichen Entsorgungsturnus sind unter bestimmten Voraussetzungen auf schriftlichen Antrag und erst nach schriftlicher Genehmigung durch den TAZ möglich (Tel.-Nr. bei Rückfragen: 03632/60 48 868 oder 03632/60 48 869).

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper

Tourenplan 2025