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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die „Helbe“ (Gewässer 1. Ordnung) im März 2025 im Kyffhäuserkreis

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Helbe“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

Geschaut werden der Zustand des Gewässers, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und die zu schauenden Gewässerabschnitte ersichtlich.

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

Termine für die Gewässerschau im März 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Helbe“ im Kyffhäuserkreis

(Änderungen vorbehalten)

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

Postalisch:

Thüringer Landesamt

für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 44

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Telefonisch:

Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung:

Tel.-Nr. 0361-57 3917 265

Per E-Mail:

gu@tlubn.thueringen.de