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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsvermessung

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Thüringen

Peter Wilke Dipl.-Ing.(FH)

Am Elisabethplatz 2

D-99706 Sondershausen

03632/6679890

In der Gemeinde Greußen, Gemarkung Greußen, Flur 1, wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsvermessung betroffen:

175/3 und 181

Lagebezeichnung: Mühlgasse und Am Zwinger 15

Die Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze liegt

vom 01.12.2025 - 02.01.2026

in den Räumen der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen (Mo-Fr von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) während der angegebenen Zeiten für die Beteiligten zur Einsicht aus. Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Absprache unter Tel. 03632-6679890 möglich.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften, Grenzfeststellungsverträge und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

SDH, den 20.10.2025

Peter Wilke, ÖbVI