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Landgemeindebote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Anpassung der Gebühren für Personalausweise

Ab dem 07. Februar 2026 gelten aufgrund einer bundesweiten Regelung des Bundesministeriums des Innern neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen.

Die Gebühren betragen:

46,00 Euro

für Personen ab 24 Jahren

27,60 Euro

für Personen unter 24 Jahren

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.