Ab dem 07. Februar 2026 gelten aufgrund einer bundesweiten Regelung des Bundesministeriums des Innern neue Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen.
| Die Gebühren betragen: | ||
| • | 46,00 Euro | für Personen ab 24 Jahren |
| • | 27,60 Euro | für Personen unter 24 Jahren |
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.