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Landgemeindebote
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Vermessungsstelle:

Rimbach 11

37308 Westhausen

Tel.: 03606 / 602909

Fax.: 03606 / 602949

E-mail: Vermessung.Weinrich@t-online.de

Auftrags-Nr.:

2020608K01

Antrags-Nr.:

52081322, 52081422, 52081522, 52081622

In der

Gemeinde:

Greußen

Lagebezeichnung:

Ortsdurchfahrt B4 (Lindenstraße - Nordhäuser Straße)

von Abzweig L2133 (Erfurter Straße) bis Ortsausgang Richtung Sondershausen

 — 

wurde eine

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsge-setzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fas-sung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenznieder-schrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 28.03.2024 - 30.04.2024 Montag - Freitag in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle Ottmar Weinrich, Rimbach 11, 37318 Westhausen

eingesehen werden.

Gemäß §10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der

Vermessungsstelle Ottmar Weinrich, Rimbach 11 in 37308 Westhausen

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Westhausen, den 22.02.2024

gez. O.Weinrich

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur