| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
Der Landgemeinderat der Landgemeinde Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Fa. Linder“ (OT Feldengel) der Landgemeinde Stadt Greußen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die planungsrechtliche Vorbereitung der baulichen Erweiterung des Produktionsstandortes der Firma Konrad Linder GmbH & Co Backwaren KG im Ortsteil Feldengel.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zur Zeit verfügbar: der Regionalplan Nordthüringen (RP-NT), die Offenlandbiotopkartierung, der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan.
Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Landgemeinde Stadt Greußen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: die Fortschreibung des Umweltberichts mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie das Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Fa. Linder“ (OT Feldengel) der Landgemeinde Stadt Greußen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB im Zeitraum
vom 16.03.2026 bis 20.04.2026
im Internet als Download unter der Adresse www.landgemeinde-greussen.de veröffentlicht.
http://www.landgemeinde-greussen.de/bekanntmachungen/index.php
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung Greußen, Zimmer 14, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-greussen.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Greußen unberücksichtigt bleiben können.
Die gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführende öffentliche Auslegung der o.a. Planunterlagen mit Begründung der Landgemeinde Stadt Greußen ist hiervon nicht betroffen. Ort und Zeitpunkt dieser Auslegung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Abicht
Bürgermeister