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Landgemeindebote
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 10.02.2026 gefassten Beschlüsse

In der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 10.02.2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. HA 41/14/26

Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2025 in der Haushaltsstelle 2.57000.98800

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30 Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22), beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 10. Februar 2026 das Folgende:

Die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 2.57000.98800 - für den Zuschuss über eine Förderung für die Beschaffung eines Reinigungsroboters an den Förderverein „Städtisches Freibad Greußen“ e. V. in Höhe von 17.000,00 €.

Greußen, den 03.03.2026

gez. Abicht

Bürgermeister