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Landgemeindebote
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 13. Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 07.02.2023 gefassten Beschlüsse

In der 13. Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 07.02.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. HA 49/13/23

Zustimmung zur Vereinbarung über die Gemeinschaftsmaßnahme zur Erneuerung der Bundesstraße 4, Ortsdurchfahrt Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 7. Februar 2023 das Folgende:

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), dem Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper und der Stadt Greußen über die Erneuerung der Bundesstraße 4, OD Greußen, Nordhäuser Straße sowie die Ortsumfahrung Westerengel zu. Der Entwurf der Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage 1)

2.

Die Kostenberechnung ist Teil dieses Beschlusses (siehe Anlage 2). Die Kosten belaufen sich gem. Submission, vom 31.01.2023, voraussichtlich auf eine Gesamtsumme i. H. v. 21.005,12 € brutto.

Greußen, 06.04.3023

gez. Abicht

Bürgermeister