In der 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 23.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. LG 01/10/23
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2022 in der Haushaltsstelle 46400.71200
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 23. März 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 46400.71200 „Kindergärten allgemein - Zuweisungen u. sonst. Zuschüsse“ hier „Wunsch- und Wahlrecht in Höhe von 68.098,87 EUR. |
Beschluss Nr. LG 02/10/23
Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2021 Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“ der Stadt Greußen im Sinne des §13b BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. §13b i. V. m. §13a BauGB und des § 1 Absatz 7 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11.Sitzung am 23. Februar 2023 das Folgende:
| 1. | Die zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2021 Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“ der Stadt Greußen gem. §13b i. V. m. §13a BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB abgewogen. |
| 2. | Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Greußen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| 3. | Eine Planänderung, zum Verfahrensstand November 2022, ist nicht erforderlich. |
Beschluss Nr. LG 03/10/23
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01/2021 - Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“ der Stadt Greußen im Sinne des § 13 b BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) in Verbindung mit §§13b; 13a BauGB und §10 Absatz 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 23. März 2023 das Folgende:
| 1. | Gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 01/2021 - Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom November 2022 als Satzung. |
| 2. | Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01/2021 - Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“ wird gebilligt. |
| 3. | Die Satzung bedarf gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Genehmigung ist zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 01/2021 - Wohnbaufläche „Hinter der Nordhäuser Straße“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beschluss Nr. LG 05/11/23
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Stadt Greußen für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich ihrer Anlagen
Auf Grundlage des § 55 Absatz 1 und § 57 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 23. März 2023 das Folgende:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Greußen erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2023 die vorgelegte Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2023 samt ihrer Anlagen. |
| 2. | Die Satzung zu Ziffer 1 ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlussgegenständliche Satzung mit ihren Pflichtanlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen |
Beschluss Nr. LG 06/11/23
Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans, inklusive Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Greußen
Auf Grundlage des § 55 Absatz 1 und § 57 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 23. März 2023 das Folgende:
Der Stadtrat der Stadt Greußen stimmt dem Finanzplan, inklusive Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023, zu.
Greußen, 06.04.2023
gez. Abicht
Bürgermeister
Stadt Greußen