Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 22.03.2009(BVBl. S 65) in der zurzeit geltenden Fassung sind Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.
Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Greußen, die nach derzeitiger Sachlage absehbar sind, öffentlich bekannt gemacht.
| 1. | 23.04.2024, 18.00 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen Bahnhofstr. 13 a, 99718 Greußen |
| TOP 1: | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit nach § 4 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung |
| TOP 2: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 3: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| TOP 4: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge |
| TOP 5: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 6: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge |
| TOP 7: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 8: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge |
| TOP 9: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 10: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen |
| TOP 11: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 12: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen |
| TOP 13: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 14: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen |
| TOP 15: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| TOP 16: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen |
| TOP 17: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
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| 2. | 29.04.2024, 18:30 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen |
| (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 bezeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt.) |
| TOP 1: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| TOP 3: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 4: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 5: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 6: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 7: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 8: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
| TOP 9: | Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG |
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| 3. | 28.05.2024, 16.00 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen |
| TOP 1: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| TOP 2: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| TOP 3: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 4: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 5: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 6: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 7: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 8: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
| TOP 9: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG |
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 ThürKWG der Wahlausschuss bei Anwesenheit der Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.
Greußen, den 09.04.2024
gez. Mangana
Gemeindewalleiter