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Landgemeindebote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Greußen für die Kommunalwahl am 26.05.2024

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 22.03.2009(BVBl. S 65) in der zurzeit geltenden Fassung sind Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.

Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Greußen, die nach derzeitiger Sachlage absehbar sind, öffentlich bekannt gemacht.

1.

23.04.2024, 18.00 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen Bahnhofstr. 13 a, 99718 Greußen

TOP 1:

Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit nach § 4 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung

TOP 2:

Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 4:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge

TOP 5:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 6:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge

TOP 7:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 8:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen eingereichten Wahlvorschläge

TOP 9:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 10:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen

TOP 11:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 12:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen

TOP 13:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 14:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen

TOP 15:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

TOP 16:

Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen

TOP 17:

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG

 — 

2.

29.04.2024, 18:30 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen

(Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 bezeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt.)

TOP 1:

Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 3:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 4:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Greußen der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 5:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 6:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Großenehrich der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 7:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 8:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortschaftsbürgermeisters Engelsdörfer der Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

TOP 9:

Beschlussfassung über die durch die betroffenen Parteien und Wählergruppen ggf. erhobenen Einwendungen der ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer Stadt Greußen nach § 17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG

 — 

3.

28.05.2024, 16.00 Uhr, Sitzungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13 a, 99718 Greußen

TOP 1:

Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 3:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 4:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 5:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Greußen der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 6:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 7:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Großenehrich der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 8:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl des Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

TOP 9:

Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaft Engelsdörfer der Stadt Greußen sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet § 9 Abs. 5 ThürKWG

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 ThürKWG der Wahlausschuss bei Anwesenheit der Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig ist.

Greußen, den 09.04.2024

gez. Mangana

Gemeindewalleiter