Titel Logo
Landgemeindebote
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindekirchenratswahl 2025 in der EKM

1.

Am 21. September 2025 findet die Wahl des Gemeindekirchenrates für den Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich statt.

2.

Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich

Es sind insgesamt 21 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes zu wählen.

In der Kirchengemeinde Bliederstedt wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Clingen wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Feldengel wird 1Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Greußen werden 2 Mitglieder gewählt.

In der Kirchengemeinde Großenehrich werden 8 Mitglieder gewählt.

In der Kirchengemeinde Holzengel wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Kirchengel wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Otterstedt wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Trebra-Niederbösa werden 2 Mitglieder gewählt.

In der Kirchengemeinde Wasserthaleben wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Westerengel wird 1 Mitglied gewählt.

In der Kirchengemeinde Westgreußen wird 1 Mitglied gewählt.

3.

Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat bis spätestens 23. April 2025 im Pfarramt Greußen, als Geschäftssitz des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich, Herrenstr. 6 in 99718 Greußen, ggf. auch per E-Mail an: buero-greussen@suptur-bad-frankenhausen.de, bzw. beim Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates, Herrn Lothar Seidel aus Greußen, schriftlich einzureichen.

Entsprechende Formulare sind im Pfarramt Greußen unter o. g. Anschrift, Tel. 03636 703335, erhältlich.

4.

Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder:

die seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehören,

die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

die zum Abendmahl zugelassen sind,

die die Wählbarkeit nicht verloren haben und

am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen.

5.

Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie per Brief.

Der Gemeindekirchenrat, 06.03.2025

gez. Lothar Seidel, GKR-Vorsitzender