| 1. | Am 21. September 2025 findet die Wahl des Gemeindekirchenrates für den Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich statt. |
| 2. | Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Greußen-Großenehrich |
| Es sind insgesamt 21 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes zu wählen. |
| In der Kirchengemeinde Bliederstedt wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Clingen wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Feldengel wird 1Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Greußen werden 2 Mitglieder gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Großenehrich werden 8 Mitglieder gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Holzengel wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Kirchengel wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Otterstedt wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Trebra-Niederbösa werden 2 Mitglieder gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Wasserthaleben wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Westerengel wird 1 Mitglied gewählt. |
| In der Kirchengemeinde Westgreußen wird 1 Mitglied gewählt. |
| 3. | Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat bis spätestens 23. April 2025 im Pfarramt Greußen, als Geschäftssitz des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich, Herrenstr. 6 in 99718 Greußen, ggf. auch per E-Mail an: buero-greussen@suptur-bad-frankenhausen.de, bzw. beim Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates, Herrn Lothar Seidel aus Greußen, schriftlich einzureichen. |
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| Entsprechende Formulare sind im Pfarramt Greußen unter o. g. Anschrift, Tel. 03636 703335, erhältlich. |
| 4. | Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder: | |
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| • | die seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehören, |
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| • | die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, |
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| • | die zum Abendmahl zugelassen sind, |
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| • | die die Wählbarkeit nicht verloren haben und |
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| • | am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen. |
| 5. | Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie per Brief. |
Der Gemeindekirchenrat, 06.03.2025
gez. Lothar Seidel, GKR-Vorsitzender