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Landgemeindebote
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurde mit Beschluss Nr. 15/13/23 vom 20.04.2023 durch den Stadtrat der Stadt Greußen eingeleitet.

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) beschlossen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Dieser Beschluss wir hiermit bekannt gemacht.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Einbeziehung der betreffenden Flächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage..

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01 / 2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung nebst Anlagen, dem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB werden gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom 14.04.2025 bis 16.05.2025 öffentlich im Internet unter der Adresse:

http://www.landgemeinde-greussen.de/bekanntmachungen/index.php

zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Sachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung Greußen, Zimmer 14, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an poststelle@lg-greussen.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Greußen unberücksichtigt bleiben können.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Gutachten, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht bereitstehen, gehören neben der Begründung:

-

Grünordnungsplan vom Planungsbüro Schubert, Sondershausen - Stand Oktober 2024

-

Artenschutzfachbeitrag - spezielle artenschutzfachliche Prüfung vom Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen - Stand August 2023

Des Weiteren werden die umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die bereits im Planverfahren zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung abgegeben wurden, mit veröffentlicht.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Abicht

Bürgermeister