In der 12. Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses der Stadt Greußen am 17.03.2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. WBA 10/12/26
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses in der Holzengler Hauptstraße 2 im Ortsteil Holzengel
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Wirtschafts- und Bauausschuss der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 17. März 2026 das Folgende
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 12.02.2026, zum Neubau eines Wohnhauses, wird hergestellt. |
| 2. | Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. |
Greußen, 31.03.2026
gez. T. Abicht
Bürgermeister