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Landgemeindebote
Ausgabe 4/2026
Aus der Stadtverwaltung
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Aktuelle Informationen des Bürgermeisters

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde Stadt Greußen,

in dieser Ausgabe des Landgemeindeboten informiere ich Sie über die Beschlüsse des Stadtrates vom 26.03.2026. Mit dem Grundsatzbeschluss zur Gründung eines kommunalen Unternehmens hat der Stadtrat einen wichtigen Schritt für die weitere positive Entwicklung unserer Landgemeinde gemacht.

Auch der Bebauungsplan „Einzelhandel in der Lindenstraße“ wurde aufgehoben, da das Vorhaben in der bisherigen Form nicht umgesetzt werden kann. Nun sollen gemeinsam mit den Eigentümern alternative Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück entwickelt werden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die Einwände des Landesverwaltungsamtes. Ziel ist es, eine geordnete Entwicklung des Standorts zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurde die 3. Änderung der Hauptsatzung, die eines der Regelwerke der Kommune darstellt, beschlossen und die Planungsleistungen für die Kita in Großenehrich vergeben.

Stadtrat spricht sich für Gründung eines kommunalen Unternehmens aus

Die Herausforderung, ausreichend Energie (Strom) für den stetig wachsenden Bedarf bereitzustellen, ist gegeben und bringt neue Aufgaben für die Kommune mit sich. Neben diesen Herausforderungen ergeben sich jedoch auch Chancen, an dieser Entwicklung zu partizipieren und unsere Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Strukturen für eine Beteiligung im Bereich der erneuerbaren Energien zu schaffen. Mit einem kommunalen Unternehmen kann die Stadt langfristig ihrer Daseinsvorsorge - also dem Bereitstellen grundlegender Güter wie Strom - gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich sowie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handeln.

Am 20. April 2023 habe ich dem Stadtrat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob und in welcher Form ein kommunales Unternehmen für Greußen sinnvoll ist. Gemeinsam mit der Fachhochschule Schmalkalden wurden mögliche Aufgaben und Rahmenbedingungen untersucht. Die Empfehlung lautet, eine kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (KAöR) zu gründen. Dieser Empfehlung ist der Stadtrat gefolgt.

Eine solche Anstalt ist organisatorisch eigenständig, bleibt jedoch vollständig in kommunaler Hand. Sie verfügt über eigenes Personal und eigene Mittel, während die Stadt gleichzeitig die Kontrolle und Steuerung behält. Dadurch können wichtige Aufgaben effizient und professionell gebündelt werden.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung sowie die Planung, Entwicklung, Finanzierung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Vernetzung erneuerbarer Energien. Auch Beteiligungen der Kommune - und damit ihrer Bürgerinnen und Bürger - an entsprechenden Projekten sind vorgesehen. Ziel ist die nachhaltige, wirtschaftliche und langfristige Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere im Bereich der Energieversorgung.

Mit diesem Beschluss hat der Stadtrat eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft getroffen, um die langfristige Leistungsfähigkeit der Kommune zu sichern.

Bebauungsplan „Lebensmitteleinzelhandelsstandort Lindenstraße“ wird nicht weiterverfolgt

Der Stadtrat hat sich erneut mit dem Bebauungsplan Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ befasst. Das Verfahren läuft bereits seit 2020, konnte bislang jedoch nicht abgeschlossen werden.

 

Grund hierfür sind insbesondere rechtliche Bedenken, die zuletzt auch vom Thüringer Landesverwaltungsamt deutlich formuliert wurden. Mehrere zentrale Punkte wurden kritisch bewertet.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgungssituation: Der geplante Markt würde in direkter Konkurrenz zu einem bestehenden Standort stehen. Nach Einschätzung der Fachbehörden gibt es derzeit weder ausreichend Bedarf noch genügend Kaufkraft für zwei große Lebensmittelmärkte in Greußen. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich die Versorgung insgesamt verschlechtert.

Das Landesverwaltungsamt kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist.

Nach sorgfältiger Abwägung aller Stellungnahmen hat der Stadtrat entschieden, das Verfahren nicht weiterzuführen und den Bebauungsplan aufzuheben. Diese Entscheidung schafft Klarheit und ermöglicht eine geordnete städtebauliche Entwicklung.

Derzeit werden Gespräche mit den Eigentümern der Grundstücke geführt, um zeitnah neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Planung für neue Kindertagesstätte in Großenehrich wurde beauftragt

Am 29.08.2024 hat der Stadtrat den Bürgermeister beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage für den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung in Großenehrich zu erarbeiten. In den vergangenen Monaten wurden die Anforderungen an das Gebäude und die Rahmenbedingungen intensiv geprüft.

Aufgrund des zu erwartenden Projektumfangs wurden die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Der Stadtrat hat die Planungen für das Kita-Gebäude, die Freiflächen des Kitageländes, die Tragwerksplanung sowie die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär) nun beauftragt.

Mit der Beauftragung der Planungsleistungen beginnt nun die konkrete Ausarbeitung des Projekts. Ziel ist es, bis Ende 2026 eine vollständige und abgestimmte Planung vorzulegen. Diese dient dem Stadtrat anschließend als Grundlage für die Entscheidung über die Umsetzung des Bauvorhabens.

Stadtrat beschließt Anpassung der Bekanntmachung von Satzungen

Der Stadtrat hat eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Darin wird geregelt, wie kommunale Satzungen öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Bisher erfolgt die Veröffentlichung ausschließlich über den Landgemeindeboten. Durch die Erscheinungsintervalle kommt es dabei jedoch zu zeitlichen Verzögerungen, die ein zügiges Verwaltungshandeln erschweren.

Künftig sollen Satzungen und Rechtsverordnungen zusätzlich elektronisch über die Internetseite der Stadt Greußen veröffentlicht werden. Die technischen Voraussetzungen hierfür wurden in den vergangenen Wochen geschaffen.

Mit dieser Umstellung wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen. Gleichzeitig werden Verfahren beschleunigt und transparenter gestaltet.

Der Landgemeindebote bleibt weiterhin bestehen und informiert Sie wie gewohnt über neue Satzungen und Entwicklungen.

Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, sich an der Gestaltung unserer Landgemeinde zu beteiligen. Sollten Sie Fragen zu bestimmten Themen haben, können Sie mir diese gern per E-Mail an buergermeister@lg-greussen.de senden.

Herzliche Grüße

Ihr Bürgermeister

Torsten Abicht