Der Stadtrat der Stadt Greußen hat im öffentlichen Teil seiner 13. Stadtratssitzung am 20.04.2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beschlossen.
Diese Vorschlagsliste liegt in der Stadtverwaltung Greußen in der Zeit
vom 22.05. bis 30.05.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Greußen
| Montag u. Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
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| 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 bis 12.00 Uhr |
in der
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| Stadtverwaltung Greußen |
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| Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 9 |
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| Bahnhofstr. 13 a |
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| 99718 Greußen |
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der
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| Stadtverwaltung Greußen |
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| Bahnofstr. 13 a |
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| 99718 Greußen |
mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Greußen, 17.05.2023
gez. Abicht
Bürgermeister