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Landgemeindebote
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Zeitraumes und des Ortes der Auflegung der Vorschlagsliste der Stadt Greußen für die Schöffenwahl 2024

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat im öffentlichen Teil seiner 13. Stadtratssitzung am 20.04.2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beschlossen.

Diese Vorschlagsliste liegt in der Stadtverwaltung Greußen in der Zeit

vom 22.05. bis 30.05.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Greußen

Montag u. Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

07.30 bis 12.00 Uhr

in der

Stadtverwaltung Greußen

Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 9

Bahnhofstr. 13 a

99718 Greußen

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der

Stadtverwaltung Greußen

Bahnofstr. 13 a

99718 Greußen

mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Greußen, 17.05.2023

gez. Abicht

Bürgermeister