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Landgemeindebote
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 20.04.2023 gefassten Beschlüsse

In der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 20.04.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil

Beschluss Nr. LG 11/13/23

Dienstaufwandsentschädigung des Bürgermeisters der Stadt Greußen

Aufgrund des § 1 Absatz 1 S. 2 i. V. m. § 2 Absatz 1 Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 20. April 2023 das Folgende:

1.

Der Bürgermeister der Stadt Greußen erhält für Mehraufwendungen in der Lebensführung ein Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 200,00 € im Monat.

2.

Die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigung erfolgt zum Ersten des Monats, welcher auf die Beschlussfassung folgt.

Beschluss Nr. LG 12/13/23

Einrichtung einer Schiedsstelle für die Stadt Greußen

Aufgrund des § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199) i. V. m. § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 20. April 2023 das Folgende:

1.

Die Einrichtung und Unterhaltung einer Schiedsstelle

2.

Die zukünftige Schiedsstelle der Stadt Greußen hat ihren Amtssitz im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen, in der Bahnhofstraße 13a.

Beschluss Nr. LG 14/13/23

Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Aufgrund § 36 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 20. April 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat stimmt der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 zu.

2.

Die Vorschlagsliste ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Vorschlagsliste ist, nebst möglichen Einsprüchen, mit einer Bescheinigung über die Bekanntmachung und Auflegung an den zuständigen Richter beim Amtsgericht zu übersenden

Beschluss Nr. 15/13/23

Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ - in der Gemarkung Großenehrich, Flur 10, Flurstücke 323/3 und 323/4

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 20. April 2023 das Folgende:

1.

Dem Antrag der Antragsteller, Herrn Marius Anton und Frau Pauline Brückner, auf Einleitung eines Verfahrens für eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Gemarkung Großenehrich, Flur 10, Flurstücke 323/3 und 323/4 (gemäß - Anlage -) wird zugestimmt.

Die betreffende Fläche schließt direkt an die bisherige Wohnbebauung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile an.

Der Einleitungsbeschluss gilt gleichzeitig als Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

2.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Eigenheimstandortes.

3.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll durch eine einmonatige öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls zu beteiligen. Ihnen ist die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

5.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr. LG 19/13/23

Stellungnahme B4 Neubau OU Greußen sowie B4 Ausbau bis Westerengel im Rahmen des aktuellen Planfeststellungsverfahrens

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im nicht öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 20. April 2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat der seit 01.01.2021 gegründeten Landgemeinde hält an der Stellungnahme des Stadtrates der ehemaligen Stadt Greußen, vom 28.08.2020, fest.

2.

Die Stellungnahme zu Ziffer 1 wird um die Empfehlung Nr. 03/23 vom 30.03.2023 des Ortschaftsrates der Engelsdörfer ergänzt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständlichen Stellungnahmen (siehe Anlage 1 und 2) als Einwendungen zum Erörterungstermin geltend zu machen und zu erörtern.

Greußen, 17.05.2023

gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen