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Landgemeindebote
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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öB HH-Satzung Stadt

Der Stadtrat der Stadt Greußen hat in seiner 11.Sitzung am 23.03.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 11.04.2023 (Az. L.3.1-2010-LG089-01/23), Posteingang bei der Stadtverwaltung Greußen am 19.04.2023, erteilt. Mit Schreiben vom 03.05.2023 (Az. L.3.1-2010-LG089-01/23), Posteingang bei der Stadtverwaltung Greußen am 03.05.2023, wurde die vorherige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Landgemeindeboten der Stadt Greußen „Amtsblatt der Stadt Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 2 des Verwaltungsgebäudes der Stadt Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 30.05.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Greußen, den 17.05.2023

gez. Abicht

Bürgermeister

Haushaltssatzung

der Stadt Greußen

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Greußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

10.636.600 EUR

und Ausgaben mit

10.636.600 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

4.716.650 EUR

und Ausgaben mit

4.716.650 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

267.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

406 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 6

(nicht besetzt)

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Greußen, 17.05.2023

Gez. Abicht

Bürgermeister