Die Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben, stellte beim Landratsamt Kyffhäuserkreis einen Antrag nach § 9 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) auf Erteilung eines Vorbescheides für zwei Windenergieanlagen am Standort in 99718 Greußen, Gemarkung Rohnstedt, Flur 5, Flurstück 187 und Flur 6, Flurstück 469/192 nach Maßgabe der dem Antrag beigefügten Unterlagen.
Für dieses Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 9 (2) Nr. 1 i. V. m. § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Antrag auf Vorbescheid und die zugehörigen Antragsunterlagen sowie der UVP-Bericht zum Vorhaben haben einen Monat in der Zeit vom 22.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023 im Landratsamt Kyffhäuserkreis und bei der Stadtverwaltung Greußen ausgelegen und waren im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) einzusehen.
Innerhalb der Einwendungsfrist bis Ablauf des 21.04.2023 wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.
Der vorgesehene Erörterungstermin am 12.06.2023 im Bürgerhaus Großenehrich findet gemäß § 16 (1) Nr. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) nicht statt.
Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 (1) Satz 5 der 9.BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Sondershausen, den 02.05.2023
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Die Landrätin
Hochwind-Schneider