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Landgemeindebote
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 12.04.2023 gefassten Beschlüsse

In der 12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 12.04.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil

Beschluss Nr. LG 10/12/23

Verwaltungsvereinbarung mit dem Kyffhäuserkreis über die Herstellung der Bordanlage im Zuge der Straßensanierung an der Kreisstraße K11 -Ortslage Feldengel-

Aufgrund des § 22 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 12.04.2023 das Folgende:

1.

Der Stadtrat stimmt der finanziellen Beteiligung an der Straßensanierung an der Kreisstraße K11 -Ortslage Feldengel- durch Zahlung der Leistungen „Herstellung der Bordanlage“ zu.

2.

Die voraussichtlichen Kosten zur Herstellung der Bordanlage betragen lt. Angebot vom 05.04.2023 voraussichtlich 38.557,37 € brutto.

3.

Der Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit den Inhalten zu Ziffer 1 und 2 mit dem Kyffhäuserkreis abzuschließen.

Greußen, 17.05.2023

gez. Abicht

Bürgermeister

Stadt Greußen