1. Am 26. Mai 2024 finden die Kommunalwahlen von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
Sollte zu den genannten Wahlen eine Stichwahl notwendig sein, findet diese am 09. Juni 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
2. Die Stadt bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
| Stimmbezirk | Abgrenzung des Stimmbezirks | Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, Zimmer) |
| 001 | Stadt Greußen: Am Rittertor, alle Hausnummern Andreas-Tentzel-Str, alle Hausnummern August-Klemm-Str, alle Hausnummern Fr.-v.-Hardenberg-Str, alle Hausnummern Heinrich-König-Str, alle Hausnummern Hermann-Hesse-Str, alle Hausnummern Max-Chop-Weg, alle Hausnummern Paul-Lürmann-Str, alle Hausnummern Robert-Koch-Str, alle Hausnummern | Kindertagesstätte "Sonnenkäfer" Kindergartenweg 1, 99718 Greußen (nicht barrierefrei) |
| 002 | Stadt Greußen: Ahornweg, alle Hausnummern Flattigstr, alle Hausnummern Gartenstr, alle Hausnummern Geschwister-Scholl-Str., alle Hausnummern Helbeeck, alle Hausnummern Hinter den Wänden, alle Hausnummern Lindenstr, alle Hausnummern Marienstr, alle Hausnummern Neustadt, alle Hausnummern Niedertopfstedter St, alle Hausnummern Nordhäuser Str, alle Hausnummern Rotdornweg, alle Hausnummern Schleifweg, alle Hausnummern Schwarzburger Str, alle Hausnummern Steingraben, alle Hausnummern Weststr, alle Hausnummern | Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen Bahnhofstr. 13 a 99718 Greußen (nicht barrierefrei) |
| 003 | Stadt Greußen: Altstadt, alle Hausnummern Am Bad, alle Hausnummern Am Waidhof, alle Hausnummern Am Zwinger, alle Hausnummern Bahnhofstr, alle Hausnummern Brühl, alle Hausnummern Erfurter Str, alle Hausnummern Herrenstr, alle Hausnummern Karlsplatz, alle Hausnummern Kirchplatz, alle Hausnummern Leitergasse, alle Hausnummern Markt, alle Hausnummern Mühlgasse, alle Hausnummern Ottenhäuser Str, alle Hausnummern Preßlerweg, alle Hausnummern Riedstr, alle Hausnummern Ritterstr, alle Hausnummern Stangenweg, alle Hausnummern Steinweg, alle Hausnummern Thomas-Müntzer-Siedl, alle Hausnummern Töpfermarkt, alle Hausnummern Vor dem Warthügel, alle Hausnummern | Staatliche Gemeinschaftsschule Haus II Herrenstraße 5 99718 Greußen (nicht barrierefrei) |
| 004 | Stadt Greußen: Ortsteil Grüningen (alle Straßen) | Gemeinschaftshaus FFw Grüningen Greußner Straße 24 99718 Greußen/OT Grüningen (nicht barrierefrei) |
| 005 | Stadt Greußen: Ortsteil Feldengel (alle Straßen) | Jungendclub Schänksgasse 2 99718 Greußen / OT Feldengel (nicht barrierefrei) |
| 006 | Stadt Greußen: Ortsteil Holzengel (alle Straßen) | FFW Holzengel Ziesengasse 2 99718 Greußen / OT Holzengel (nicht barrierefrei) |
| 007 | Stadt Greußen: Ortsteil Kirchengel (alle Straßen) | Gemeindegaststätte "Am Anger" Kirchengler Hauptstraße 10 99718 Greußen / OT Kirchengel (nicht barrierefrei) |
| 008 | Stadt Greußen: Ortsteil Westerengel (alle Straßen) | Vereinsraum der Gemeindegaststätte, Westerengler Hauptstraße 18 99718 Greußen / OT Westerengel (nicht barrierefrei) |
| 009 | Stadt Greußen: Ortsteil Großenehrich (alle Straßen) Stadt Greußen: Ortsteil Wenigenehrich (alle Straßen) | Vereinsraum Geflügelzuchtverein Schulweg 4 99718 Greußen / OT Großenehrich (nicht barrierefrei) |
| 010 | Stadt Greußen: Ortsteil Niederspier (alle Straßen) | Ehem. Gaststätte, Gaststube Hohenebraer Str. 8 99718 Greußen / OT Niederspier (nicht barrierefrei) |
| 011 | Stadt Greußen: Ortsteil Otterstedt (alle Straßen) Stadt Greußen: Ortsteil Bliederstedt (alle Straßen) | Vereinsraum Feuerwehrverein Neue Straße 4 99718 Greußen / OT Otterstedt (nicht barrierefrei) |
| 012 | Stadt Greußen: Ortsteil Rohnstedt (alle Straßen) | Jugendclub, Am Grollbach 7 99718 Greußen / OT Rohnstedt (nicht barrierefrei) |
| 013 | Stadt Greußen: Ortsteil Wolferschwenda (alle Straßen) | Gemeindehaus, Hauptstraße 17 99718 Greußen / OT Wolferschwenda (nicht barrierefrei) |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind Briefwahlvorstände gebildet worden. Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich in der Bahnhofstr. 13 a, 99718 Greußen, Versammlungsraum.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 26.05.2024, um 18 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1. Wahl der Landrätin/ des Landrates des Kyffhäuserkreises
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.2. Wahl der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaften Großenehrich und Engelsdörfer
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
3.3. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters der Ortschaft Greußen
Jeder Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel eine der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.4 Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Greußen
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.5. Wahl der Kreistagsmitglieder des Kyffhäuserkreises
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.6. Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaften Greußen und Großenehrich
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern).
3.7. Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Ortschaften Engelsdörfer
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und ihre Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, dem 26.05.2024 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses / der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27.05.2024 und ggf. am Dienstag, dem 28.05.2024 jeweils um 08:00 Uhr bis voraussichtlich 16:00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9. Status und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Greußen, den 29.04.2024
gez. Mangana
Wahlleiter der Stadt Greußen