In der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 13.03.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. LG 40/05/25
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit den beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 5. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
| 1. | Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen in seiner Fassung vom September 2024 wird gebilligt. Er ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt. |
| 2. | Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen ist mit Begründung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 01/2023 - Wohnbaufläche „Am Felsenkeller“ der Stadt Greußen berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. |
| 3. | Zeitpunkt, Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet mit Angabe der Internetseite und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Greußen ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat mit den in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB angeführten Hinweisen zu erfolgen. |
| 4. | Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
Beschluss Nr. LG 41/05/25
Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.90000.81000
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in der zurzeit geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 5. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
Die nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Haushaltsstelle 1.90000.81000 „Gewerbesteuerumlage“ in Höhe von 42.242,41 € im Haushaltsjahr 2024.
Beschluss Nr. LG 42/05/25
Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) in Verbindung mit §§ 34, 36 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 5. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 17.01.2025, zum Ersatzneubau eines Wohnhauses, wird hergestellt. |
| 2. | Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. |
Beschluss Nr. LG 43/05/25
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst der Stadt Greußen
Aufgrund des § 19 der Thüringer Gemeinde und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S.501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2.07.2024 (GVBl. S. 277), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutz Gesetz - ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBI S.23) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210) § 55 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 5. Sitzung am 13.03.2025 das Folgende:
| 1. | Die Neufassung der Satzung der Stadt Greußen über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst der Stadt Greußen. |
| 2. | Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach Ziffer 1 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. |
Beschluss Nr. LG 44/05/25
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Greußen
Aufgrund des § 22 Absatz 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 5. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
| 1. | Die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Greußen |
| 2. | Die geänderte Geschäftsordnung (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses |
Beschluss Nr. LG 50/05/25
Bestellung von Schriftführerinnen für die Fertigung der Niederschriften des Wirtschafts- und Bauausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) i. V. m. § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 05. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
| 1. | Für den Wirtschafts- und Bauausschuss wird | |
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| Frau Katharina Sack zur Schriftführerin | |
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| Frau Miriam Jellen zur ersten stellvertretenden Schriftführerin | |
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| Frau Anja Klöppel zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin bestellt. | |
| 2. | Für den Haupt- und Finanzausschuss wird | |
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| Frau Katharina Sack zur Schriftführerin | |
|
| Frau Miriam Jellen zur ersten stellvertretenden Schriftführerin | |
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| Frau Anne Sophie Schulze zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin bestellt. | |
| 3. | Für den Stadtrat wird | |
|
| Frau Katharina Sack zur Schriftführerin | |
|
| Frau Miriam Jellen zur ersten stellvertretenden Schriftführerin | |
|
| Frau Anne Sophie Schulze zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin bestellt. | |
| 4. | Der Beschluss Nr. LG 78/08/22, vom 15.09.2022, wird aufgehoben | |
Beschluss Nr. LG 51/05/25
Besetzung des Wirtschafts- und Bauausschusses der Stadt Greußen
Aufgrund des § 27 Absatz 2 Sätze 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) i. V. m. § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 05. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
Der durch den Stadtrat der Stadt Greußen gebildete Wirtschafts- und Bauausschuss wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion wie folgt besetzt/ nachbesetzt.
| Fraktion, Partei | Ausschussmitglied | stellvertretendes Ausschussmitglied | sachkundige Bürger |
| CDU | Herr Andrè Nowak Herr Marc Ziegelecker | Herr Uwe Schlufter Frau Nadine Schreivogel-Reilich | Herr Holger Klein |
Beschluss Nr. LG 52/05/25
Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen
Aufgrund des § 27 Absatz 2 Sätze 1 und 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) i. V. m. § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Stadt Greußen (GeschO) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 05. Sitzung am 13. März 2025 das Folgende:
Der durch den Stadtrat der Stadt Greußen gebildete Haupt- und Finanzausschuss wird auf Vorschlag der CDU-Fraktionen, für die CDU-Fraktion wie folgt besetzt/ nachbesetzt.
| Fraktion, Wählergruppe | Ausschussmitglied | stellvertretendes Ausschussmitglied |
| CDU | Herr Frank Kunze Herr Uwe Schlufter | Herr Frank Engel Herr Andre´ Nowak |
Greußen, den 06.05.2025
gez. Abicht
Bürgermeister