In der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Greußen am 06.03.2025 zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
Beschluss Nr. HA 24/07/25
Beendigung/ Einstellung des Bauvorhabens „Ersatzneubau des Brückenbauwerks in der Gemarkung Bliederstedt, Flur 3 Flurstück 133“
Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Greußen im nicht öffentlichen Teil seiner 7. Sitzung am 6. März 2025 das Folgende:
Das beschlussgegenständliche Bauvorhaben wird aufgrund der vorliegenden Vorplanung und der daraus resultierenden Kostenschätzung in Höhe von ca. 435.000 € für Variante 1 und in Höhe von ca. 400.000 € für Variante 2 beendet/ eingestellt.
Greußen, den 06.05.2025
gez. Abicht
Bürgermeister