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Landgemeindebote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 26.03.2026 gefassten Beschlüsse

In der 14. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 26.03.2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 112/13/26 

Aufhebung der Beschlüsse Nr. 63/15/20, LG 12/02/21 und LG 75/09/25 zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 und 2, § 4 und § 1 Absatz 8 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26.03.2026 das Folgende:

1.

Die Beendigung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen.

2.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. 63/15/20 - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen vom 15.12.2020.

3.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. LG 12/02/21 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen vom 14.10.2021.

4.

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. LG 75/09/25 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2020 „Lebensmitteleinzelhandelsstandort in der Lindenstraße“ der Stadt Greußen vom 04.09.2025.

5.

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Absatz 1 Satz 2, § 3 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 1 Absatz 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und öffentlich auszulegen.

Beschluss Nr. LG 114/14/26 

Zustimmung der Stadt Greußen gem. § 36a BauGB zum Neubau eines Wohnhauses in der Kirchengler Hauptstraße 28 im Ortsteil Kirchengel

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) in Verbindung mit §§ 34, 36a BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26. März 2026 das Folgende:

1.

Die Zustimmung gem. § 246e i. V. m. §36a BauGB zu dem vorliegenden Antrag vom 12.02.2026, zur Errichtung eines Wohnhauses, wird erteilt.

Beschluss Nr. LG 115/14/26 

3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26. März 2026 das Folgende:

1.

Die 3. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Greußen vom 22.04.2021 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 19.01.2025

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Beschluss Nr. LG 116/14/26 

Grundsatzentscheidung über die Gründung einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26.03.2026 das Folgende:

1.

Die Gründung eines kommunalen Unternehmens gem. § 71 ThürKO in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts gem. § 76a ThürKO

2.

Der kommunalen Anstalt werden insbesondere folgende Aufgaben übertragen:

2.1

die Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Stadt Greußen einschließlich der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Stadt als planungsverantwortliche Stelle,

2.2

die Planung, Entwicklung, der Erwerb, die Finanzierung, der Bau sowie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Vernetzung erneuerbarer Energien,

2.3

die Beteiligung an Anlagen oder Unternehmen, die der Erzeugung, Speicherung oder Vernetzung erneuerbarer Energien dienen.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle zur Errichtung der kommunalen Anstalt erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Beschluss Nr. LG 117/14/26 

Unternehmenssatzung für die Stadtwerke Greußen der Stadt Greußen

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26.03.2026 das Folgende:

1.

Die Unternehmenssatzung für die Stadtwerke Greußen der Stadt Greußen

2.

Die Satzung zu Ziffer 1 ist als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt die beschlussgegenständliche Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen

Beschluss Nr. LG 118/14/26 

Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder für die kommunale Anstalt öffentlichen Rechts

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22), beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 26.03.2026 das Folgende:

Der Stadtrat beschließt, den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Stadtwerke der Stadt Greußen, bestehend aus dem Bürgermeister und 6 weiteren Mitgliedern, mit dessen Entstehung mit folgenden Mitgliedern zu besetzen:

1.

Für die CDU-Fraktion

Andrè Nowak

Peter Georgi

2.

Für die Fraktion Parteilos f. GE/ BI Engelsdörfer

Kay Knobloch

Heiko Lauterbach

3.

Für die SPD

Wolfgang Peter

4.

Leitender Beschäftigter der Stadtverwaltung

Renè Jacob

Greußen, den 04.05.2026

gez. Abicht

Bürgermeister