Greußen, den 04.05.2026
Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes
vom 14.04.2026
Az. 5090-540-4348/264-11/19
der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 26.05.2026 bis 09.06.2026
im Verwaltungsgebäude der Stadt Greußen
obere Etage Zimmer 17,
Bahnhofstr. 13 a, 99718 Greußen
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Im Auftrag
gez Abicht
Bürgermeister