Titel Logo
Landgemeindebote
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der in der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 26.02.2026 gefassten Beschlüsse

In der 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Greußen am 26.02.2026, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Stadtverwaltung Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

Beschluss Nr. LG 109/13/26 

Zuschuss über eine Förderung für die Beschaffung eines Reinigungsroboters an den Förderverein „Städtisches Freibad Greußen“ e. V.

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 26. Februar 2026 das Folgende:

Der Förderverein „Städtisches Freibad Greußen“ e. V. erhält einen Zuschuss, im Wege einer Festbetragsfinanzierung, für die Beschaffung eines Reinigungsroboters in Höhe von 17.000,00 €.

Beschluss Nr. LG 111/13/26 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/2025 - „Erweiterung Produktionsstandort Firma Linder“ der Stadt Greußen im Ortsteil Feldengel

Aufgrund des § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. 2026 S. 22) in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und § 4 Absatz 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Greußen im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 26. Februar 2026 das Folgende:

1.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Firma Linder“ der Stadt Greußen im Ortsteil Feldengel, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, Stand Januar 2026, wird gebilligt. Er ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

2.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Firma Linder“ der Stadt Greußen im Ortsteil Feldengel mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Erweiterung Produktionsstandort Firma Linder“ der Stadt Greußen berührt werden, sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.

Zeitpunkt, Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet mit Angabe der Internetseite und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Greußen ortsüblich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung hat mit den in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB angeführten Hinweisen zu erfolgen.

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Greußen, 04.05.2026

Gez. Abicht

Bürgermeister